Professioneller Datenschutz

DSGVO - mit uns leicht und verständlich umsetzbar!

Am 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Sie erweitert den Umfang des Datenschutzes, wie er bisher durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt war. Die DSGVO gilt für alle, die in irgendeiner Form Personenkontakt haben und daher personenbezogene Daten erheben müssen oder mit besonders schützenswerten Daten (z.B. Gesundheitsdaten) zu tun haben. Die Datenaufsichtsbehörden der Länder sind für die Kontrolle und Durchsetzung des Datenschutzrechts zuständig. Damit Sie nicht von den drastisch erhöhten Bußgeldern für Datenschutzverstöße betroffen sind, übernehmen wir für Sie die Aufgaben eines externen Datenschutz-Experten.

 

Das tun wir für Sie

Zunächst ermitteln wir den Ist-Zustand gemäß DSGVO und BDSG in Ihrem Unternehmen oder Verein. Wir überprüfen bestehende Datenverarbeitungsprozesse und erstellen einen Maßnahmenplan. Im nächsten Schritt entwickeln wir einfache, individuelle und pragmatische Lösungen für Ihr Unternehmen, um die rechtlichen Vorgaben der DSGVO und des BDSG umzusetzen.

Wir überprüfen vorhandene technische Maßnahmen wie Zutritts- und Zugriffskontrollen und sorgen in Schulungen oder Workshops für das entsprechende Knowhow bei Ihren Mitarbeitern. 

Datenschutz

Der externe Datenschutzbeauftragte

Beschäftigen Sie zehn oder mehr Mitarbeiter, welche ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt sind, schreibt das Bundesdatenschutzgesetz die Bestellung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten vor.

Verschwenden Sie keine Ressourcen, und bestellen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten. So sparen Sie sich die Kosten für Fort- und Weiterbildungen, es gibt keine Interessenskonflikte mit anderen Unternehmensbereichen, und der erweiterte Kündigungsschutz eines Mitarbeiters entfällt.